Ankauf, Auflösung oder Übernahme
Wenn die eigene Firma erst einmal belastet ist, ist die einzige Möglichkeit Schäden zu vermeiden, die Gesellschaft abzugeben. Genau dabei helfen wir Ihnen, durch die Übernahme Ihrer GmbH, UG, KG oder AG. Sie und Ihre unternehmerische Reputation wird so von Haftungsfragen ausgeschlossen und geschützt.
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FAQ
Vermeiden Sie Konsequenzen:
Dank jahrzehntelanger Erfahrung im An- und Verkauf von Gesellschaften, können wir gezielt auf Ihre Situation eingehen. Zusammen mit erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern können wir selbst die komplexesten GmbH Probleme lösen, bereinigen und aus dem Weg räumen.
Unsere Leistungen schnell erklärt:
Unsere Leistungen schnell erklärt:
Über uns
40 Jahre Erfahrung
Seit nunmehr 40 Jahren beschützen wir Unternehmer vor Insolvenzen und Haftungsrisiken. Wir können nicht nur eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Einschätzung Ihrer Situation geben, sondern kennen alle Szenarien und Risiken des Unternehmertums. Mit dieser Erfahrung können wir eine maßgeschneiderte Lösung für genau Ihr Unternehmen entwickeln.
Unsere Lösungen funktionieren immer!
Zuverlässiges Netzwerk
Unser größter Vorteil ist unser Netzwerk aus Rechtsanwälten & Notaren, Steuerberatern und Unternehmern deutschlandweit. Nicht nur eine schnelle Terminvergabe und rechtssichere Verträge nach den neuesten Verordnungen und Rechtssprechungen kommen aus solchen Kontakten zustande, sondern auch die Möglichkeit überall in Deutschaland, Osterreich, der Schweiz und Frankreich einen persönlichen Ansprechpartner zu finden.
Dynamisches Team
Diverse Expertisen und Erfahrungen in unserem Unternehmen bilden ein starkes und dynamisches Team, um komplexe und herausfordernde Fälle erfolgreich abzuschließen. Sowohl Jahrzehnte lange Erfahrung als auch eine moderne und unkomplizierte Arbeitsweise zeichnet uns in unserem erfolgreichen Produkt aus.
Wie handeln bei:
GmbH Problemen
Gemäß § 15a Abs. 1 AnfG ist der Geschäftsführer einer GmbH verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, sobald die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Diese Verpflichtung soll sicherstellen, dass Gläubiger nicht benachteiligt werden und dass das Vermögen der GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich verwaltet und verteilt wird.
Wenn der Geschäftsführer diese Verpflichtung nicht erfüllt, kann er persönlich haftbar gemacht werden und es können strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Es ist daher wichtig, dass der Geschäftsführer einer GmbH frühzeitig handelt und bei drohender Insolvenz ggf. die Gesellschaft verkauft.
Stillgelegter GmbH
Eine stillgelegte GmbH können Sie jederzeit liquidieren. Das Können sie entweder selber machen oder aber Ihren Steuerberater beauftragen.
So eine Liquidierung ist mühsam und kostspielig. Oft sind die Kosten höher als der eingebrachte Gewinn, beispielsweise bei Gesellschaften, die nur kurzfristig gegründet wurden.
In unserem Blog können Sie genauere Informationen dazu erhalten.
Sperrjahr
Ein Sperrjahr bedeutet, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums keine GmbH gründen dürfen. Dies kann aufgrund von rechtlichen oder behördlichen Auflagen, früheren Insolvenzen oder anderen Gründen auftreten.
Was können Sie nun tun:
- Wartezeit abwarten: Wenn das Sperrjahr eine zeitlich begrenzte Maßnahme ist, können Sie die Gründung der GmbH verschieben. In diesem Zeitraum können Sie also kein Geld verdienen.
- Geschäftspartner suchen: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Geschäftspartner zu suchen, der keine Sperrjahre hat.
Hierbei helfen wir Ihnen! - Ihre Gesellschaft verkaufen, bevor Sie ein Sperrjahr erleiden müssen.