Aus verschiedenen Gründen muss das Unternehmen möglicherweise liquidiert werden und wird möglicherweise sogar von verwandten Mitarbeitern gewünscht. In jedem Fall ist es jedoch wichtig zu wissen, dass Aktionäre und Liquidatoren eine Vielzahl von Aufgaben und Verpflichtungen erfüllen müssen, die eingehalten werden müssen. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass „Liquidation“ kein einzelnes Ereignis ist, sondern grundsätzlich in drei verschiedene Phasen unterteilt ist. Daher werden diese Phasen vor einer weiteren Erläuterung kurz vorgestellt, um ein allgemeines Verständnis zu erreichen.
Phase 1: Beginn der Liquidation
In der Regel wird das Unternehmen durch Aktionärsbeschlüsse (auch als „Unternehmensauflösung“ bezeichnet) liquidiert. Die Auflösung beendet jedoch nicht die Existenz der Gesellschaft selbst, sondern nur im Namen der Aktionäre zu Beginn der Entscheidung, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu schließen (Liquidation). Infolgedessen hat sich der Zweck des Unternehmens geändert, so dass das Unternehmen kurz vor der Auflösung steht.

Phase 2: Liquidation durchführen (Liquidationsphase)
Die eigentliche Liquidationsphase der Gesellschaft beginnt erst, wenn ein gültiger Beschluss gefasst wurde, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird. Während dieser Zeit ist insbesondere der Liquidator der Gesellschaft zum Handeln verpflichtet. Sie müssen die Auflösung des Unternehmens im Geschäftsprotokoll veröffentlichen, die Schulden des Unternehmens übernehmen und aktuelle Ansprüche einziehen, Mitarbeiter entlassen und den Vertrag kündigen.
Phase 3: Kündigung des Unternehmens
Die Liquidationsphase des Unternehmens endet erst, wenn alle Liquidationsmaßnahmen in der zweiten Phase abgeschlossen sind. Im Falle einer Löschung aus dem Unternehmensregister kann das Unternehmen dann registriert werden. Das Unternehmen wird erst gekündigt, nachdem es tatsächlich aus dem Unternehmensregister gelöscht wurde. Allein ab diesem Moment existiert das Unternehmen nicht mehr legal.