Wir übernehmen Ihre Gesellschaft GmbH | AG | KG | Ltd. auch krisenbehaftet oder bei drohender Insolvenz
Nach dem gesetzlichen Leitbild wird die wirtschaftliche Deinvestition be- gleitet von der juristischen Auflösung. Auflösung und anschließende Liquidation beinhalten nach §§ 60 ff. GmbHG gesteigerte Eintragungs- und Offenlegungspflichten. Die reguläre Liquidation erfolgt coram publico und benötigt bis zur Löschung Zeit; zudem ist sie wegen des vorgeschriebenen Gläubigeraufrufs nicht unbedingt bonitätsförderlich.
Keine echte Alternative, sondern eher Ausdruck der ultima ratio ist die Löschung der GmbH von Amts wegen nach §394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit.
Beide Verfahren sind weder diskret noch schnell. Wohin also mit notleidenden, inaktiven GmbHs, wenn es schnell und ohne Imageverlust gehen soll?