Hilfe für Unternehmen, die in Corona-Zeiten in Not geraten sind – das versprach die Bundesregierung.
Der Lockdown hat einige Branchen sehr hart getroffen, da eine schlechte Auftragslage auch automatisch mit ausbleibenden Umsätzen verbunden ist. Diese fehlenden Umsätze führen letztlich dazu, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer sowie ihre Fixkosten nicht mehr bedienen können. Die gute Nachricht lautet, dass die Bundesregierung dieser Entwicklung nicht tatenlos gegenüber stand, sondern vielmehr durch Subventionen den Unternehmen finanziell unter die Arme greifen. Der derzeitige Umstand hat sogar dafür gesorgt, dass die Unternehmen relativ simpel und schnell ohne die in Deutschland sonst übliche Bürokratieorgie an diese Subventionen kommen können. Vorsicht ist jedoch geboten, denn Falschangaben bei dem Antrag auf staatliche Subventionen aufgrund von COVID-19 können rechtlich gesehen gravierende Konsequenzen nach sich ziehen.
Welche Voraussetzungen müssen für Subventionsleistungen aufgrund von COVID-19 vorliegen?
Die Subventionsleistungen dienen dazu, die finanziellen Folgen von der aktuellen Corona-Pandemie für die Unternehmen abzufedern. Die Bundesregierung hat es sich auf die Fahne geschrieben, dass kein Unternehmen durch die Pandemie in den Konkurs getrieben wird. Sowohl Unternehmen als auch Selbstständige können finanzielle Soforthilfen beantragen, welche von dem Bund zur Verfügung gestellt wurden.
Die Höhe der Subventionsleistung hängt dabei von der Größe des Unternehmens bzw. der Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer in dem Unternehmen ab
- Unternehmen mit maximal 5 Arbeitnehmern bekommen 9.000 Euro*
- Unternehmen mit maximal 10 Arbeitnehmern bekommen 15.000 Euro*
Es handelt sich hierbei um eine wirtschaftliche Hilfe vonseiten der Bundesregierung, die von den Unternehmen nicht zurückgezahlt werden müssen.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen von Subventionsbetrug?
§ 264 StGB sieht eindeutig vor, dass die Person, die bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf falsche Information stellt, einen Betrug begeht, respektive Subventionsbetrug. Dies müssen nicht einmal falsche Informationen sein, unvollständige Informationen können diese Anforderung bereits erfüllen. Ein solches Verhalten kann zu hohen Geldstrafen oder Haftstrafen führen. Da die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Antrag und nicht in einem Eid bestätigt wurde, kann auch Artikel 156 des Strafrechts relevant sein. Die Folgen sind nicht trivial. Bei falschen eidesstattlichen Erklärungen besteht die Gefahr von Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Gefängnis.