Der Angeklagte und sein Verteidiger sind für die grundlegenden Punkte verantwortlich Die vom Justizministerium des Bundesministeriums (BMJV) unter der Leitung von Katarina Barley vorgelegten Reformvorschläge zielen darauf ab, die erwartete Beschleunigung zu erreichen und die Rechte des Angeklagten und seiner Verteidigung vollständig einzuschränken.
Beispielsweise muss ein Antrag auf Vorurteile nicht mehr zur Unterbrechung der Hauptverhandlung führen, und dies ist heute nicht mehr der Fall. Trotz der möglichen Voreingenommenheit des Richters sollte die Anhörung volle zwei Wochen dauern, ohne zuvor eine Entscheidung über den Antrag zu treffen. Wenn der Ablehnungsantrag später genehmigt wird, sollte der Verhandlungstag nur verschoben werden, d.h. Zeugen müssen erneut aussagen.
Darum ging es bereits in der letzten Reform 2017 durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, nun sollen noch mehr Rechte beschnitten und den Richtern noch mehr unkontrollierte Macht zugesprochen werden.

Kurzer Prozess statt Wahrheitsermittlung
Der Versuch, die Strafverfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten, geschieht mal wieder, sollte es zu einem etwaigen Gesetzesentwurf kommen, fast ausschließlich zu Lasten der Verteidigerrechte. Letztendlich werden so die prozessualen Rechte des Beschuldigten eingeschränkt, was insbesondere unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips höchst bedenklich ist.
Strafverteidiger unter Generalverdacht
Es scheint, als nutze die Mehrheit und nicht bloß eine kleine Gruppe der Verteidiger Anträge zur bloßen Prozessverschleppung. Dass diese jedoch in aller Regel der Wahrheitsfindung und der Wahrung der Beschuldigtenrechte dienen, wird dabei völlig außer Acht gelassen.
Deutlich wird dies vor allem daran, dass auch der Begründungsaufwand für Beweisanträge noch weiter erhöht werden soll. Der Zusammenhang zwischen Beweismittel und der zu beweisenden Tatsache muss dann stets aufgezeigt werden. In Wahrheit soll dadurch ein weiterer Grund geschaffen werden, Beweisanträge leichter ablehnen zu können.
Schließlich sollen mittels DNA-Analyse bei aufgefundenen Spuren die Augen-, Haar- und Hautfarbe der Person ermittelt werden, um so Straftaten besser aufklären zu können. Bei Einbruchsdiebstählen soll die Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung der Straftat möglich sein.
Teil des Paktes für den Rechtsstaat
Schon lange fordert der Deutsche Richterbund Strafverfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten. Mit dieser Strafprozessreform kommt die Bundesregierung diesen Forderungen nach. Die Änderung der Strafprozessordnung ist weiterer Bestanteil des im Koalitionsvertrag vereinbarten Paktes für den Rechtsstaat, welcher Anfang des Jahres beschlossen wurde. Nach Angaben des SPIEGEL soll das CDU-geführte Innenministerium dem Arbeitspapier des BMJV bereits grundsätzlich zugestimmt haben, und somit wird es wohl bald zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf kommen. Es ist zu hoffen, dass sich die Koalition mit der Kritik noch auseinandersetzt und vielleicht andere Ansätze zur Entlastung der Justiz verfolgt.