Rechtlich betrachtet gibt es diverse Varianten, um ein Unternehmen zu gründen. Darüber hinaus bietet es sich in manchen Situationen an, einen Rechtsformwechsel für sein Unternehmen durchzuführen. Gründe dafür können zum Beispiel steuerliche Vorteile sein. Außerdem ist es so möglich, sich neue Möglichkeiten der Finanzierung zu erschließen. Es folgt eine Übersicht von vier gängigen Rechtsformen.

Übersicht der folfgenden Rechtsformen:

  1. GmbH
  2. KG
  3. UG
  4. AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt man mindestens eine natürliche Person. Die GmbH selbst gilt als juristische Person. Des Weiteren zählt die Rechtsform der GmbH zu den Kapitalgesellschaften. Die Anzahl der Gesellschafter ist nicht limitiert. Diese haften jeweils nur mit ihrem eingebrachten Vermögen. Als Startkapital braucht es bei einer GmbH 25.000 Euro. Mindestens die Hälfte dieses Startkapitals muss bei Gründung des Unternehmens vorhanden sein.

Kommanditgesellschaft (KG):

Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft zählt zu den Personengesellschaften. Eine Besonderheit ist, dass es neben Personen, welche die Geschäftsführung stellen (Komplementären) auch mindestens einen Kommanditisten gibt. Dessen Haftung beschränkt sich auf das ins Unternehmen eingebrachte Vermögen. Diese Rechtsform ist vor allem vorteilhaft, wenn eine Person nur Kapital in das Unternehmen bringen möchte, jedoch keine Tätigkeiten ausführen soll.

Unternehmergesellschaft (UG):

Eine UG zählt, genau wie die GmbH, zu den Kapitalgesellschaften. Der größte Unterschied zwischen den beiden Rechtsformen ist: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft, bedarf es ein Startkapital von 1 Euro. Die Anzahl der Gesellschafter ist ebenfalls nicht limitiert. Besonders bei der UG ist, dass mindestens 25 % des Jahresüberschusses in Gewinnrücklagen fließen müssen. Überschreiten diese Gewinnrücklagen den Wert von 25.000 Euro, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden, was neue steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Aktiengesellschaft (AG):

Eine AG zählt zu den Kapitalgesellschaften und damit zu den juristischen Personen. Das Startkapital beträgt 50.000 Euro. Davon muss die Hälfte bereits bei der Gründung des Unternehmens vorliegen. Alle Aktionäre gelten als Teil-Inhaber des Unternehmens. Die jeweiligen Anteile werden als Aktien bezeichnet. Durch den Börsengang einer AG wird zudem die Beschaffung von Kapital erleichtert. Das geschieht, dass Teile der AG an Anleger verkauft werden.

Steuerliche und rechtliche Vorteile verschiedener Rechtsformen für ihr Unternehmen:

Sie möchten mehr über die steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile verschiedener Unternehmensformen wissen? Oder Sie möchten ihre aktuelle Rechtsform ändern, um ihr Unternehmen Ihrer aktuellen Situation anzupassen? Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Melden Sie sich über das Kontaktformular und wir helfen Ihnen, ihr Unternehmen für die Zukunft vorzubereiten.

 

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