Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es im betrieblichen Alltag viele Dinge zu beachten. Das gilt auch für den Verkauf einer Firma. Es gibt diverse Regeln und Pflichten, die dabei beachtet werden müssen. Eines dieser Gesetze ist das Geldwäschegesetz. Um Unternehmensverkäufe nach den Regelungen des Geldwäschegesetz korrekt durchzuführen, haben wir einige dieser Punkte in diesem Blog aufgeführt.

  1. Risikomanagement
    1. Maßnahmen
    2. Analyse
  2. Sorgfaltspflichten
    1. Identifizierungspflicht
    2. Aufbewahrungspflicht
    3. Meldepflicht
  3. Transparenzregister

Risikomanagement

Nach den Regelungen des Geldwäschegesetzes muss jedes Unternehmen aktives Risikomanagement betreiben, um die Möglichkeiten der Geldwäsche einzugrenzen. Diese Form des Managements äußert sich wie folgt:

Maßnahmen:

Zu den vorzunehmenden Maßnahmen, gehören bestimmte Verfahren und Kontrollen, die das Waschen von illegal erworbenem Geld verhindert. Des Weiteren bedarf es unternehmensinterne Grundsätze und Richtlinien, die darauf abzielen, dass die Herkunft aller finanziellen Vermögenswerte lückenlos zurückverfolgt werden können. Außerdem können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Die Einstellung eines Geldwäschebeauftragten
  • Die fortlaufende Schulung und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden
  • Der Austausch mit zuständigen Behörden

Analyse:

Bei der Risikoanalyse sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die durch das Geldwäschegesetz verpflichtet werden, dazu angehalten zu erörtern inwiefern und ob ihre Firma von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung betroffen sein können. Welche Faktoren hier von Relevanz sind, sind den Anlagen des Geldwäschegesetzes zu entnehmen. Die Analyse unterliegt der ständigen Kontrollpflicht, muss stets aktualisiert werden und in einem angemessenen Rahmen dokumentiert werden.

Sorgfaltspflichten

Wie der Name der Sorgfaltspflicht erahnen lässt, gibt es hier einige Dinge zu beachten, zu denen das Unternehmen vom Gesetz verpflichtet wird. Diese Pflichten äußern sich wie folgt:

Identifizerungspflicht:

Der Käufer bzw. die Käuferin muss identifiziert werden. Das bedeutet, es müssen folgende Informationen vorliegen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Die aktuelle Anschrift so wie die Staatsangehörigkeit

Bei einer juristischen Person müssen folgende Informationen eingeholt werden:

  • Name des Unternehmens
  • Die Rechtsform
  • Die Anschrift
  • Die Namen der Mitglieder des Vorstandes

Aufbewahrungspflicht:

Die Aufbewahrungspflicht besagt, dass alle Informationen über Personen und Unternehmen dokumentiert werden müssen. Auch Protokolle über Prüfungen oder Transaktionen müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren dokumentiert werden.

Meldepflicht:

Besteht ein Verdacht auf Geldwäsche, ist dieser unverzüglich dem Bundeskriminalamt mitzuteilen. Indizien dafür können hohe Barzahlungen, eine hohe Anzahl verschiedener Bankkonten oder eine hohe Anzahl vieler kleiner Überweisungen sein.

Transparenzregister

Das Transparenzregister enthält diverse Angaben über die Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften, Stiftungen und anderen Rechtsformen. In diesem Register sind wie bei der Identifizierungspflicht Namen, Wohnort, Staatsangehörigkeit und andere Informationen einzutragen und an die zuständige Behörde zu übermitteln. Diese Infos müssen über Vertragspartner eingeholt werden und sind auch zu überprüfen.

Sie möchten wissen, was Sie noch im Bezug auf das Geldwäschegesetz beachten müssen? Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne mit fundiertem Fachwissen zur Seite. Melden Sie sich über das Kontaktformular und wir helfen Ihnen, ihr Unternehmen für die Zukunft vorzubereiten.

 

 

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